Verfahrensgrundsätze

Allparteilichkeit

Die MediatorInnen sind neutral und unabhängig, d. h. sie unterstützen nicht eine Partei, sondern sind allen Konfliktparteien gleichermaßen verpflichtet.

Vertraulichkeit

Die MediatorInnen wahren die Vertraulichkeit aller Informationen aus dem Mediationsverfahren. Sie unterliegen einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme erfolgt grundsätzlich freiwillig und kann von jedem Konfliktbeteiligten jederzeit beendet werden. Es gibt nur dann eine Lösung, wenn ihr alle Beteiligten zustimmen.

Einbeziehung aller Konfliktparteien

Anders als bei einem Gerichtsverfahren bestimmen die Konfliktbeteiligten selbst, wer an der Mediation teilnimmt, welche Themen verhandelt werden und welche Verfahrensregeln gelten sollen.

Eigenverantwortlichkeit

Die Konfliktbeteiligten sind für die Ergebnisse und Lösungen ihres Konfliktes selbst verantwortlich. Sie werden während des Mediationsprozesses durch die Vermittlung der MediatorInnen im Kommunikationsprozess sowie bei der Suche nach guten und tragfähigen Lösungen unterstützt.

Ergebnisoffenheit

Bei der Lösungssuche ist alles denkbar. Zunächst werden alle kreativen Lösungsideen der Beteiligten ohne Bewertung gesammelt. Dann erst werden die Lösungsoptionen gemeinsam bewertet und auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.

Informiertheit

Die Konfliktparteien müssen über ihre eigenen Rechte und Ansprüche informiert sein – ggf. ist vor Abschluss einer Mediationsvereinbarung fachlicher Rat in Bezug auf die beabsichtigte Vereinbarung einzuholen.

Europäischer Verhaltenskodex für MediatorInnen

Der Europäische Verhaltenskodex für Mediatoren definiert freiwillig einzuhaltende Verhaltensregeln für die Mediation. Der Verhaltenskodex wurde am 02.07.2014 auf einer Konferenz der Europäischen Kommission zur Mediation vorgestellt und dort angenommen.

Text unter www.bmev.de

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